BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine betriebliche Präventionsmaßnahme und dient der Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, der Vorbeugung von erneuter Arbeitsunfähigkeit, sowie dem Erhalt und der Sicherung des Arbeitsplatzes.

Es handelt sich um eine Maßnahme zu Ihren Gunsten und ist für Sie ein freiwilliges Verfahren, an dem Sie teilnehmen können. Gestzlich verankert ist das BEM im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX, §167 Abs. 2).

Das BEM geht vom Einzelfall aus, d.h. für Sie werden mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungen gesucht. Diskretion und Vertraulichkeit sind dabei oberstes Gebot! Denn: Krankheitszeiten, Krankheitsdiagnose und die Gesundheit sind Privatsache. Jede inhaltliche Information und Umsetzung während der Maßnahme bedarf Ihrer Zustimmung.

Wer ist BEM-berechtigt?

Allen Mitarbeitenden, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, steht ein BEM zu.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Alle auf dieser Webseite bzw. im Flyer zum BEM-Anschreiben aufgeführten Ansprechpersonen. Zu allen Gesprächen können Sie eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Wie funktioniert das Betriebliche Gesundheitsmanagement?

Ein "Schema F" gibt es nicht. Alle Beteiligten gestalten gemeinsam ein für Sie abgestimmtes Verfahren, das zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Arbeitsbereich passt. Allen besprochen Maßnahmen werden nur mit Ihrem Einverständnis umgesetzt. Sie bestimmen auch, wer Sie bei der Durchführung des BEM unterstützen soll.

Wie lange dauert ein BEM-Verfahren?

Die Dauer ist abhängig vom Verlauf der vereinbarten Maßnahmen und ist immer individuell. Es gilt als beendet, wenn die Maßnahmen zum Erfolg geführt haben, die Möglichkeiten erschöpft sind, das BEM einvernehmlich beendet wird oder von Ihnen die Fortführung nicht mehr gewünscht wird.

Was ist der Unterschied zwischen stufenweise Wiedereingliederung und der betrieblichen Eingliederung (BEM)?

Die stufenwiese Wiedereingliederung kann eine Maßnahme des betrieblichen Eingliederungsmanagement sein. Hierbei wird für Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, der Sie behandelt ein Wiedereingliederungsplan für die Rückkehr ins Berufsleben erstellt. Dieser beinhaltet eine stufenweise Steigerung Ihrer Anwesenheitszeiten, den Start und das geplante Ende der Wiedereingliederung, sowie Bedingungen die zu berücksichtigen sind.

 


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