Amtliches Dosimeter für Gäste aus Deutschland
Bevor das unten stehende Formular ausgefüllt wird, bitte die Strahlenschutzanweisung für Gastwissenschaftler und Fremdfirmen-Mitarbeiter durchlesen.
Generell gilt: Für den Zugang zu den GSI Strahlenschutzbereichen wird - unabhängig, ob die Person in Kategorie A oder B eingeordnet ist - eine Strahlenschutz-Untersuchung (nicht älter als 12 Monate) und eine GSI Online Strahlenschutzunterweisung (auch nicht älter als 12 Monate) benötigt.
Gastwissenschaftler und Fremdfirmen-Mitarbeiter bringen am besten ihr eigenes amtliches Personendosimeter von ihrem Heimatinstitut, bzw. ihrer Universität mit. Falls sie aus triftigen Gründen kein eigenes Dosimeter mitbringen können, so können im folgenden Gastwissenschaftler aus Deutschland ein Dosimeter über die GSI beantragen, sofern sie bereits eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) besitzen. Diese muss beim Antragsformular angegeben werden. Hat der Gastwissenschaftler noch keine SSR-Nummer, so muss dies der Arbeitgeber (z.B. die Universität, Institut etc.) beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.
Bei Fragen und Unklarheiten zum unten stehenden Formular können Sie sich an Alexandra Knapp wenden.
Personendosimeter-Anforderungsformular für Gäste aus dem Inland
Standorte der Dosimeter-Boxen
Liste mit Standortangaben der Personendosimeter-Kästen
Das Personendosimeter wird in einem der 25 Dosimeterboxen deponiert. Diese Dosimeterboxen werden auch Plakettenboxen genannt, da Plakette - zumindest in der GSI - ein Synonym für Personendosimeter ist.
Plakettenboxen sind die blauen Kästen mit Schubladen, in denen die Plaketten sich befinden, sofern sie nicht gebraucht werden. Da wir gerne ihre Plakette dort einordnen möchten, wo ihr Büro ist oder auch wo sie im Labor arbeiten, teilen Sie uns bitte mit, in welche Box ihre Plakette eingeordnet werden soll.