Merkblatt für Fremdfirmen, deren Personal in GSI-Kontrollbereichen tätig wird
Beschäftigung von "beruflich strahlenexponiertem" Fremdfirmenpersonal in Strahlenschutzbereichen der GSI
Anforderungen an die Fremdfirma:
Firmen, die unter ihrer arbeitsrechtlichen Aufsicht stehende Personen in der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (nachfolgend “GSI“ genannt) als beruflich strahlenexponierte Personen beschäftigen, bedürfen einer Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG(Strahlenschutzgesetz).
Im Rahmen dieser Genehmigung hat die Fremdfirma u.a.
- einen fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zu bestellen
- ihr Personal mit amtlichen Personendosimetern und amtlich registrierten Strahlenpässen auszustatten
- Des weiteren muss ein Abgrenzungsvertrag zwischen der Fremdfirma und der GSI abgeschlossen werden. Der Abgrenzungsvertrag regelt die organisatorischen und administrativen Maßnahmen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes von Bezugspersonen.
- Die Fremdfirma überlässt eine Kopie ihrer Genehmigung der GSI.
Weitere Zugangsvoraussetzungen zu den Strahlenschutzbereichen der GSI sind:
- für eine termingerechte GSI-Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung in der GSI zu sorgen (mindestens alle 12 Monate). Evtl. sind weitere, arbeitsplatzbezogene Unterweisungen nötig.
- für eine termingerechte Strahlenschutzuntersuchung (Befund: tauglich) zu sorgen (mindestens alle 12 Monate). Diese Strahlenschutzuntersuchung ist nötig, unabhängig davon, ob die Personen in Kategorie A oder Kategorie eingruppiert sind.
Hinweis:
Die GSI Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung kann online an jedem internetfähigen Computer durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.