Ausfuhr-/Exportkontrolle (AFK)

 

Willkommen auf der Seite der Ausfuhrkontrolle.

Aufgaben

FAIR und GSI sowie ihre Mitarbeiter sind zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts verpflichtet. Als Exportkontrollbeauftragte habe ich die Aufgabe, eine systematische Einhaltung der auf diesem Rechtsgebiet geltenden gesetzlichen Vorschriften bei FAIR und GSI umzusetzen. Daraus resultieren folgende Teilaufgaben:

  • Organisation und Überwachung außenwirtschaftsrelevanter Prozesse
  • Prüfung der Zulässigkeit von Ausfuhrvorgängen  
  • Prüfung und Mitgestaltung von Exportkontrollklauseln in Verträgen
  • Behördenkommunikation
  • Vorbereitung und Betreuung von Außenwirtschaftsprüfungen
  • Sicherung von Informationsströmen

Kontaktdaten

Felix Arndt

Ausfuhrkontrollbeauftragter

Telefon: 06159-71-3032

E-Mail: felix.arndt(at)fair-center.eu

 

Frauke Pfeffer

Sachbearbeitung Ausfuhrkontrolle

Telefon: 06159-71-2910

E-Mail: f.pfeffer(at)gsi.de

Was ist Ausfuhr-/Exportkontrolle?

Exportkontrolle bzw. Ausfuhrkontrolle ist ein Instrument des Außenwirtschaftsrechts (AWR), das  die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs in bestimmten Bereichen beschränkt und bestimmte Personen, Organisationen, Vereinigungen und Unternehmen vom Wirtschaftsleben isoliert. 

Das Ziel der Exportkontrolle ist es, einerseits weltweit die regionale Stabilität und den Schutz der Menschenrechte zu fördern und andererseits die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und den Terrorismus zu bekämpfen. Dazu wird nicht nur die Ausfuhr von Rüstungsgütern unter Kontrolle gestellt, sondern auch die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (zivil/militärisch) sowie Technologien, Werkstoffen, Materialien sowie Test- und Prüfeinrichtungen, die zur Entwicklung, Herstellung und Anwendung dieser Güter gebraucht werden.

Deswegen bedeutet Exportkontrolle, dass folgende Aktivitäten im Zusammenhang mit gelisteten Gütern bei der Zusammenarbeit mit Partnern in bestimmten Ländern  genehmigungspflichtig oder verboten sein können:

  • Warenversand
  • Weitergabe von technischen Unterlagen (z.B. per E-Mail) 
  • Veröffentlichungen
  • Technologietransfer
  • Technische Dienstleistungen
  • Wissensvermittlung

Auch der Versand nicht gelisteter Güter kann im Falle einer kritischen Verwendung oder eines gelisteten Empfängers genehmigungspflichtig oder verboten sein.

Eine unangemeldete oder ungenehmigte Ausfuhr kontrollierter Güter/Technologien kann sowohl Strafen in Form von Bußgeldern als auch Freiheitsstrafen zur Folge haben. 

Wichtige Links

Weiterführende Informationen zum Thema Ausfuhr-/Exportkontrolle erhalten Sie auf der Homepage des BAFA - Ausfuhrkontrolle

Aktuelles

2024

2023 und älter

Helfen Sie mit, die meistgesuchten Schwerverbrecher Europas zu finden


Loading...