Zutritt in Kontrollbereichen der GSI von Gästen und Fremdfirmen

Alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der Strahlenschutzanweisung für Gäste und Fremdfirmen-Mitarbeiter. Des weiteren gilt: Gäste und Fremdfirmen-Mitarbeiter bringen ihr eigenes Dosimeter mit. Ist dies nicht möglich, so muss dieses Formular ausgefüllt werden. Dies muss rechtzeitig erfolgen, damit Frau Dr. Knies ggf. Dosimeter nachbestellen kann.

Der Auftragsverantwortliche bzw. die GSI-Kontaktperson hat die Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz über folgendes zu informieren:

  • Welche Fremdfirmenpersonen/Gäste kommen zur GSI? => Information wird benötigt, damit ein Abgrenzungsvertrag geschlossen werden kann
  • Wann müssen diese in den Strahlenschutzbereichen der GSI tätig werden?
  • Wo sind die Arbeiten zu tätigen?


Bitte beachten Sie, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung durchgeführt werden muss.


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