Verwertungsleitlinie
Verwertungsleitlinie der GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung mbH
Um seinem gesellschaftlichen Auftrag und seinem Satzungszweck nachzukommen, ist es ein Ziel der GSI seine Forschungsergebnisse bestmöglich in Wirtschaft und Gesellschaft zu transferieren. Durch die aktive Verwertung von Forschungsergebnissen trägt das GSI maßgeblich zur Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft bei.
Die GSI ist sich dieser Verantwortung bewusst und bestrebt, das generierte Wissen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft zu schützen und zu verwerten. Kerngedanke der Verwertungsstrategie der GSI ist es, den Wissens- und Technologietransfer aus dem Forschungsbereich in die Wirtschaft zu steigern, um auf Basis der von ihnen generierten Werte neue Finanzierungsquellen zu erschließen und eigene Vermögen aufzubauen, die wiederum der Forschung zugutekommen.
Für seine Transferaktivitäten nutzt das GSI sämtliche Verwertungsoptionen. Hierzu zählen Publikationen, Vorträge, Weiterbildung, Personalaustausche, Kooperationen, Auftragsforschung, Lizenzvergaben und Ausgründungen. Für jede Verwertung erfolgt eine Einzelfallbewertung der jeweils günstigsten Verwertungsoption. Beurteilungsmaßstab ist der gesellschaftliche Nutzens bzw. die Wohlstandsmehrung, im Falle des Transfers in die Wirtschaft insbesondere auch die erzielbare Wertschöpfung in Deutschland.
Grundlage dieses Handelns sind insbesondere die von den Beschäftigten erarbeiteten Diensterfindungen und daraus resultierende Schutzrechte als Vermögenswerte. Darüber hinaus sind Schutzrechte ein Maßstab für die Kreativität und Leistungsfähigkeit einer Wissenschaftseinrichtung und tragen zu deren positivem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit bei. Im Erfolgsfall der Verwertung ist die GSI angemessen finanziell zu beteiligen. Dies geschieht u. a. durch die Lizensierung der Technologien sowie das Eingehen von Beteiligungen an Ausgründungen.
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Patente, sind eine Basis für die erfolgreiche Verwertung von Technologien und eine Erfolgsbeteiligung der GSI. Schutzrechte stärken auch die Fähigkeit zur Einwerbung von Drittmitteln für die Forschung. Das GSI baut daher im vorgenannten Sinne ein werthaltiges Schutzrechtsportfolio auf und aus.
Verwertungsrelevante Regelungen bei Kooperationen und Auftragsforschung
Die GSI trifft in verwertungsrelevanten Verträgen mit Dritten faire und partnerschaftliche Regelungen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Forschungsergebnisse möglichst breit verwertet werden und damit ein Höchstmaß an gesellschaftlichem Nutzen entsteht. Im Regelfall werden daher bei Kooperationen nicht exklusive Lizenzen eingeräumt. Bei Auftragsforschung können exklusive Nutzungsrechte vereinbart werden, die jedoch in der Regel auf die jeweiligen Anwendungsgebiete der betreffenden Partner*innen begrenzt sind. Im Falle von Verwertungserfolgen der Partner, die auf Forschungsergebnissen der GSI basieren, ist die GSI finanziell angemessen zu beteiligen.
Ausgründungen und Beteiligungen
Ausgründungen sind ein geeignetes Mittel der Verwertung. Die GSI unterstützt Ausgründungen („spin-offs“ und „start-ups“) auf der Basis von Forschungsergebnissen sowie Know how`s in der Vor- und frühen Nachgründungsphase entsprechend der Ausgründungs- und Beteiligungsleitlinien des BMBF, um die Umsetzung solcher Ergebnisse in marktreife Produkte und damit die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen voran zu treiben.
In Screenings werden potenzialträchtige Verwertungsthemen an der GSI ausgewählt und durch aktive Geschäftsfeldentwicklung in einen ausgründungsreifen Zustand überführt. Hierbei werden in fortgeschrittenen Entwicklungsphasen auch die Möglichkeiten der Entwicklung neuer Geschäftsfelder ausgeschöpft. Der Umfang der Unterstützung ist abhängig von der strategischen Bedeutung der Ausgründung für die GSI sowie den Wachstumspotenzialen. Bei Ausgründungen wird im Einzelfall - parallel zur Lizenzvergabe- das Eingehen finanzieller Beteiligungen geprüft.