Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen zu GSI-Kontrollbereichen

Zugangsvoraussetzungen für GSI-Mitarbeiter

Um die Kontrollbereiche der GSI betreten zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Strahlenschutzuntersuchung (nicht älter als 12 Monate)
  • GSI Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisungen (nicht älter als 12 Monate)
  • das Tragen eines amtlichen Personendosimeters

 Des Weiteren müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die bisher akkumulierte Jahresdosis liegt unter 20 mSv
  • die bisher akkumulierte Lebensdosis liegt unter 400 mSv

Zugangsvoraussetzungen für Gäste und Fremdfirmen-Mitarbeiter

Alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der  Strahlenschutzanweisung für Gäste und Fremdfirmen-Mitarbeiter.

In Kürze:

  • Arztbescheinigung (nicht älter als 12 Monate)
  • Allg. Sicherheits- und die allg. Strahlenschutzunterweisung (nicht älter als 12 Monate), zusätzlich arbeitsplatzbezogene Unterweisungen (teilweise online vorhanden, teilweise mündlich)
  • amtliches Personendosimeter (bitte eigenes mitbringen)
  • Strahlenpass
  • gültige Genehmigung nach §25 StrlSchG der Fremdfirma (=Universität, Institut, etc.)
  • abgeschlossener Abgrenzungsvertrag zwischen GSI und Fremdfirma

Des Weiteren müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die bisher akkumulierte Jahresdosis liegt unter 20 mSv
  • die bisher akkumulierte Lebensdosis liegt unter 400 mSv
Hinweis zur medizinischen Arztbescheinigung

Für den Zugang zu den GSI-Kontrollbereichen ist ein ärztliches Gutachten nötig. Dieses muss folgende Information beinhalten:

  • Name und Vorname des Probanden
  • Geburtstag
  • Tag der Untersuchung (darf nicht länger her sein als 12 Monate)
  • keine gesundheitlichen Bedenken bzgl. einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung
  • Name und Unterschrift des Arztes/der Ärztin

Falls noch kein ärztliches Gutachten existiert, so kann das Formular "Ärztliche Bescheinigung" verwendet werden. 

Strahlenpass

Damit wir prüfen können, ob die bisher akkumulierte Jahresdosis unter 20 mSv und die akkumulierte Lebensdosis unter 400 mSv liegt, bringen Sie bitte Ihren Strahlenpass mit. Falls Sie keinen besitzen, so bringen Sie bitte eine Dosisbescheinigung mit, die die entsprechenden Daten enthält.

Solch eine Dosisbescheinigung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Geburtstag
  • letzte Strahlenschutzuntersuchung
  • bisher akkumulierte Jahresdosis
  • bisher akkumulierte Berufslebensdosis

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