Beschleuniger-Strahlenschutz (ARP)
Einleitung
Beim Betrieb des Beschleunigers entsteht ionisierende Strahlung. Um alle Personen, die in der GSI arbeiten, vor ionisierender Strahlung zu schützen, sind Räume in verschiedene Bereiche eingeteilt:
- Sperrbereich
- Kontrollbereich
- frei zugänglich
Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontrollbereiche betreten müssen, müssen in der Strahlenschutzüberwachung sein.
Unter folgendem Link "Zugangsvoraussetzungen zu GSI-Kontrollbereiche" sind die Zugangsvoraussetzungen für GSI-Mitarbeiter, aber auch Fremdfirmen-Mitarbeiter und Gäste aufgelistet. Haben Sie als GSI-Mitarbeiter ein Experiment außerhalb der GSI, so beachten Sie bitte die Hinweise bei Arbeiten in Kontrollbereichen außerhalb der GSI.
Ionisierende Strahlung wird nicht nur beim Betrieb der Beschleunigeranlagen frei; auch radioaktive Quellen oder auch Beschleuniger-Bauteile, die lange im Ionenstrahl waren, senden ionisierende Strahlung aus. Auch hier gilt, dass Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben, in der Strahlenschutzüberwachung sein müssen.
Strahlenschutzanweisungen regeln das Vorgehen bei verschiedenen Tätigkeiten im Rahmen des Strahlenschutzes. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung, ob für die geplante Tätigkeit eine oder mehrere Strahlenschutzanweisungen zu beachten sind.
Weitere Themen sind:
- Zugangsvorausetzungen zu Kontrollbereichen sowohl für GSI-Mitarbeiter als auch Fremdfirmen-Mitarbeiter und auch Gäste
- Online-Unterweisungen
- Personendosimetrie
- Online-Anträge (z.B. für QR-Codes)