Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten

Erster Ansprechpartner bei GSI bei einem vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten ist die Ombudsperson. Diese ist eine Vertrauensperson, an die sich alle Mitarbeitenden bei Unstimmigkeiten und Streitfällen wenden können, die in Zusammenhang mit dem "Beschluss der Helmholtz-Gemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten" stehen. (siehe auch Webseite Ethik und Regelungen)

Die Ombudsperson klärt den entsprechenden Sachverhalt im Detail, bewertet diesen und ergreift die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen (z.B. Aufforderung zur Korrektur an den Verursacher, etc.). Sofern dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen angebracht scheinen, gibt sie eine entsprechende Empfehlung an den Forschungsdirektor und die Geschäftsführung.

Ombudsperson bei GSI

Dr. Haik Simon

E-Mail: H.Simon (@) gsi.de

Telefon: 71-2887


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