Güterlistenprüfung

Güterlistenprüfung

Für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter gelten in Deutschland die Einschränkungen des Außenwirtschaftsrechts (AWR). Kontrollierte Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter sind in den Anhängen zu den jeweils geltenden Verordnungen gelistet.

Im Rahmen einer Dual-Use-Prüfung wird geprüft, ob ein Gut (Ware, Software, Technologie) wegen seiner spezifischen technischen Produkteigenschaften sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich verwendbar ist. Ein Gut gilt als Dual-Use-Gut, wenn es in den "Dual-Use-Listen" erfasst ist und damit die darin genannten Dual-Use-Eigenschaften aufweist.

Kontrollierte Rüstungsgüter werden in der Ausfuhrliste geführt.

Wenn von Güterlisten die Rede ist, sind sowohl die Dual-Use-Listen als auch die Ausfuhrliste gemeint.

 

Wann ist eine Güterlistenprüfung erforderlich?

  • internationaler Versand von Geräten, Proben, Materialien, etc. 
  • Bereitstellung von technischen Unterlagen oder Software an internationale Partner
  • Hochladen von technischen Unterlagen auf ausländische Server
  • Gewähren von Zugriffsberechtigung auf technische Unterlagen auf Servern
  • Verbringung einer sich im Ausland befindenden Ware in ein anderes EU- oder Nicht-EU-Land
  • Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
  • Bereitstellung von Technologie, z.B. durch Bereitstellung von technischen Spezifikationen im Rahmen einer Angebotsanfrage oder einer öffentlichen Ausschreibung
  • Import von Gütern aus bestimmten Waffenembargoländern (Demokratische Volksrepublik Korea, Eritrea, Iran, Libyen, Syrien, Russland)

 

Wie ist die Güterlistenprüfung zu dokumentieren?

Zur internen Dokumentation der Güterlistenprüfung benutzen Sie bitte das für GSI und FAIR aufgesetzte Dokumentationsformblatt im Word-Format getrennt für EU Versand und Non-EU Versand. Die Dokumente enthalten Links zu den aktuellen Güterlisten und weitere Erläuterungen. Um die Dokumente öffnen zu können, müssen Sie zunächst im Menüband von Word auf „Ansicht“ und „Dokument bearbeiten“ gehen.

 

Warum ist eine Güterlistenprüfung bei jeder Ausfuhr durchzuführen?

Die Güterlistenprüfung ist zwingend erforderlich, um festzustellen, ob bei einer Ausfuhr von Waren und Software bzw. bei einem Technologietransfer eine Genehmigungspflicht vorliegt. Die Ausfuhr gelisteter und damit kontrollierter Güter ist genehmigungspflichtig. Eine ungenehmigte Ausfuhr kontrollierter Güter bzw. eine andere ungenehmigte oder verbotene Handlung im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch Haftstrafen zur Folge haben. Die Verantwortung liegt nach den gesetzlichen Vorschriften bei allen Beteiligten an der Ausfuhr bzw. dem Technologietransfer.   

 

Wer führt die Güterlistenprüfung durch?

Die Güterlistenprüfung kann bei FAIR und GSI nur in den Fachbereichen stattfinden, weil nur dort das dafür notwendige Knowhow zu den technischen Eigenschaften und Funktionen der zu prüfenden Güter vorhanden ist. Die Abteilung Ausfuhrkontrolle führt Plausibilitätskontrollen durch und berät bei der Erstellung der Güterlistenprüfung vor allem zu den juristischen Fragen.

 

Was passiert, wenn gelistete Güter festgestellt werden? 

Wenn eine geprüfte Ware, Software oder Technologie von Güterlisten erfasst ist, wird zunächst intern geprüft, ob eine Genehmigungspflicht vorliegt und eine der Allgemeingenehmigungen für den Ausfuhrvorgang genutzt werden kann.

Wenn keine Allgemeingenehmigung vorhanden ist, beantragt der/die Exportkontrollbeauftragte in Abstimmung mit der Fachabteilung eine Einzelgenehmigung. Die Erteilung einer Einzelausfuhrgenehmigung benötigt auf Grund der Bearbeitungszeiten beim BAFA einen Vorlauf. Deswegen wird empfohlen, sich immer so früh wie möglich mit der Güterlistenprüfung auseinandersetzen.

 

Arbeitsmaterialien: 

Dual-Use-VO:

Verordnung - 2021/821 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

Kategorien des Anhangs I der Dual-Use-VO:

Kategorie 0 – Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung (PDF, 113KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung (PDF, 246KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 2 – Werkstoffbearbeitung (PDF, 201KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 3 – Allgemeine Elektronik (PDF, 185KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 4 – Rechner (PDF, 90KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 5 Teil 1 – Telekommunikation (PDF, 113KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 5 Teil 2 – Informationssicherheit (PDF, 111KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 6 – Sensoren und Laser (PDF, 230KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 7 – Luftfahrtelektronik und Navigation (PDF, 118KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 8 – Meeres- und Schiffstechnik (PDF, 92KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kategorie 9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe (PDF, 151KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Güter der Ausfuhrliste erfasst:

Abschnitt A – Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (PDF, 222KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Abschnitt B – Liste für national erfasste Dual-Use-Güter (PDF, 136KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die „Begriffe“ der Güterlisten:

Begriffsbestimmungen Anhang I (PDF, 133KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stichwortverzeichnis zu Dual-Use-VO und Ausfuhrliste:

Gemeinsames, unverbindliches Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste und des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung (PDF, 297KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Russland Embargo:
(VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren)

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2014/833/deu

 


 

 


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