FAQ zur Unterweisung
- Welche Personen müssen die >>Allgemeine Sicherheitsunterweisung<< absolvieren?
- Wenn ich versuche mich einzuloggen, erhalte ich die Fehlermeldung "Username und/oder Passwort falsch". Was kann ich tun?
- Wie gelangt man an einen WebLogin Zugang, wenn man noch keinen besitzt?
- Wer hat dafür zu sorgen, dass den Mitarbeiter alle nötigen Unterweisungen zugewiesen werden?
- Wie kann ich meinem Mitarbeiter die nötigen Unterweisungen zuordnen?
- Was mache ich, wenn ich meinen Vorgesetzten in der Liste nicht finde?
- Muss ich bei einer Organisationsänderung etwas im INSTRUCT-System anpassen?
Welche Personen müssen die "Allgemeine Sicherheitsunterweisung" absolvieren?
Alle GSI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Fremdfirmenmitarbeiter, Gäste und Gastwissenschaftler und auch Praktikanten müssen vor ihrer Tätigkeit bei der GSI die "Allgemeine Sicherheitsunterweisung" absolvieren. Diese Sicherheitsunterweisung muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden.
Wenn ich versuche mich einzuloggen, erhalte ich die Fehlermeldung "Username und/oder Passwort falsch". Was kann ich tun?
Bitte stellen Sie erstmal sicher, dass Sie auch die Zugangsdaten vom GSI WebLogin-Account verwenden. In vielen Fällen benutzen Gastwissenschaftler den Zugang zum GATE-Portal. Das GATE-Portal hat aber üblicherweise andere Zugangsdaten als die INSTRUCT-Webseite.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie die WebLogin-Zugangsdaten verwenden, so gehen Sie bitte in folgender Reihenfolge vor:
- Bitte benutzen Sie für INSTRUCT entweder Mozilla Firefox oder Edge.
- Bitte löschen Sie Ihren Browser-Cache.
- Wenn beides nicht hilft, dann probieren Sie es bitte mit einem neu generierten temporären Passwort. Innerhalb des Campus-Netzwerks können Sie folgende Seite verwenden:
https://www-oracle.gsi.de/pls/gsi/A_ADMIN.p_reset_OID
Außerhalb des Netzwerks funktioniert diese Seite nicht. Bitte dann direkt sich an IT wenden.
Wie gelangt man an einen WebLogin Zugang, wenn man noch keinen besitzt?
Unter folgendem Link kann ein WebLogin Account beantragt werden: Antrag/Info WebLogin
Wer hat dafür zu sorgen, dass den Mitarbeiter alle nötigen Unterweisungen zugewiesen werden?
Entsprechend der Regeln und Vorschriften, insbesondere die UVV Grundsätze der Prävention BGV A1 §4 "Unterweisung der Versicherten" und Arbeitsschutzgesetz §12 "Plicht zur Unterweisung", ist der Unternehmer, bzw. der zuständige Vorgesetzte für die Unterweisung der Mitarbeiter verantwortlich. Daher hat der Vorgesetzte dafür zu sorgen, dass seinen Mitarbeitern die nötigen Unterweisungen zugeordnet werden. Die Zuordnung der Online-Unterweisungen kann entweder durch ihn oder eine beauftragte Person erfolgen.
Wie kann ich meinem Mitarbeiter die nötigen Unterweisungen zuordnen?
Hierzu gibt es eine kleine Anleitung.
Was mache ich, wenn ich meinen Vorgesetzten in der Liste nicht finde?
Wenn Sie Ihren Vorgesetzten nicht in der Liste finden, so kann das mehrere Gründe haben. Damit ein Vorgesetzter in der Liste erscheint, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorgesetzter muss bei der Online-Unterweisung als User registriert sein
- Zusätzlich zu Punkt 1., muss er als Vorgesetzter markiert sein
Alle Personen, die als Vorgesetzte im Organigramm der GSI aufgelistet sind, sind als Vorgesetzte markiert. Gruppenleiter schicken bitte eine email an sist(at)gsi.de, damit sie als Vorgesetzter markiert werden können.
Muss ich bei einer Organisationsänderung etwas im INSTRUCT-System anpassen?
Bei einer Organisationsänderung, die mit einem Wechsel des Vorgesetzten verbunden ist, muss der Nutzer selbst den neuen Vorgesetzten eintragen. Dies kann unter dem Menüpunkt "Persönliche Daten" erfolgen.