Zutrittsregelung zum FAIR/GSI-Campus
Die folgenden Informationen regeln den allgemeinen Zugang zum GSI/FAIR-Campus.
Führungen GSI/FAIR
Gäste WelcomeOffice
GSI und FAIR Mitarbeitende
Informationen für GSI und FAIR Mitarbeitende finden Sie hier:
Fremdfirmenmitarbeitende (FFMV)
Der Zugang von Fremdfirmenmitarbeitenden mit Zugangskarte auf den Campus ist nur möglich, wenn der Fremdfirmenmitarbeitende von der Fachabteilung in der FFMV angelegt und der Datensatz vom Einkauf freigegeben wurde. Hierfür wird die Bestellnummer benötigt.
Externe Besucher*innen
- Alle externen Besucher*innen müssen sich generell an der Pforte (Werkschutz) anmelden zur Anmeldung und müssen vorher durch Mitarbeitende eingeladen worden sein. Externe Besucher*innen erhalten bei Anmeldung an der Pforte einen Tagesausweis.
- Ausgenommen davon sind Personen, die sich mehrere Tage auf dem Campus aufhalten und einen GSI/FAIR-Gastausweis bekommen, wie z. B. Experimentatoren*innen und Gastwissenschaftler*innen. Sie können das Gelände auf den gewohnten Wegen betreten und werden durch das Welcome Office betreut.
- Sobald externe Besucher*innen sich an der Pforte anmelden, wird der*die betreffende GSI/FAIR-Mitarbeitende telefonisch vom Werkschutz informiert. Erst wenn der*die Mitarbeitende die Erlaubnis für einen Besuch erteilt, haben externe Gäste Zugang zu FAIR/GSI.
- Ortsunkundige und nicht eingewiesene Besucher*innen dürfen ohne Begleitung von GSI/FAIR-Mitarbeitenden den Campus nicht betreten.
- Ortskundige und eingewiesene Besucher*innen dürfen mit Erlaubnis der GSI/FAIR-Ansprechperson eigenständig zum Zielort gehen.
- Externe Besucher*innen mit Tagesausweis erhalten Zutritt zu GSI/FAIR ausschließlich in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr.
- Unter www.gsi.de/besichtigung finden Sie Informationen darüber, wie der Zutritt zum Gelände im Rahmen einer Besichtigung erfolgen kann.
Externe Besucher*innen bei Veranstaltungen
- Wenn eine vollständige Liste mit Teilnehmenden an Konferenzen, Veranstaltungen, Tagungen und Besprechungen (ausgenommen „Wissenschaft für Alle“) bei dem Werkschutz vorliegt, gelten diese als angemeldet, das Anmeldeprozedere bleibt gleich.
Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen
- Alle Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen müssen sich generell an der Pforte anmelden, dort erhalten sie bei Anmeldung einen Tagesausweis.
- Ortskundige und eingewiesen Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen, dürfen sich mit Erlaubnis der FAIR/GSI-Ansprechperson zum Zielort begeben.
- Ortsunkundige und nicht eingewiesene Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen müssen von den FAIR/GSI-Ansprechpersonen abgeholt werden.
Außerhalb der o.g. Zeiten
- Außerhalb der o. g. Zeiten (= montags bis freitags zwischen 20:00 und 7:00 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen darf das Gelände von externen Besucher*innen,Fremdfirmen, Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen mit Tagesausweis nur nach einer schriftlichen Anmeldung per Mail an den Werkschutz mit Kopie an die Abteilungen Sicherheit (k.vogt(at)gsi.de, f.baumann(at)gsi.de) und Zentrale Dienste (zentrale-dienste(at)gsi.de) betreten werden, die externen Gäste müssen von GSI/FAIR-Mitarbeitenden angemeldet und begleitet werden.
- Die Anmeldung sollte in der Regel mindesten 2 Tage vorher erfolgen. Es ist keine Rückantwort erforderlich. Wichtig ist, dass Besucher*innen mit Personalausweisnummer registriert sind.
- Die Anmeldung muss folgende Informationen enthalten:
- Anzahl Besucher*innen und Namensliste
- Datum des Aufenthalts
- Uhrzeit des Aufenthalts
- Aufzählung der Räume, Hallen und Wege, die besichtigt werden sollen
- Hinweis: Diese schriftliche Anmeldung an Feiertagen, Wochenenden und Arbeitstagen von 20.00 bis 7.00 Uhr dient Ihrem Schutz und dem Schutz der Besucher*innen. GSI/FAIR ist außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht mit Betriebskrankenschwester und Betriebssanitätern besetzt. Sollte es unterwegs zu einem Wegeunfall kommen, ist der Werkschutz durch die vorangegangene schriftliche Anmeldung sofort informiert, wo ungefähr Sie sich aufhalten.
Gäste und Besucher*innen im Gästehaus
- Für Gäste und Besucher*innen, die sich über das Wochenende im Gästehaus (GSI/FAIR-Gelände) aufhalten, gilt der Punkt "Außerhalb der o.g. Zeiten" nicht, da sie bereits angemeldet sind.
- Es sei denn sie erwarten Besuch, dann gilt für Besucher*innen dieselbe Regelung.